Kriterien zur Aufnahme in das Betreute Wohnen
Es werden Personen aufgenommen, die es wünschen. Ein „MUSS“ für eine zuerkannte Pflegestufe
gibt es nicht. Ausgenommen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten (lt. Seuchenschutzgesetz), Appalliker und diejenigen, deren Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angezeigt ist.
Die Aufnahme erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung und nach Dringlichkeit.
Mit den Pflegekassen bestehen Versorgungsverträge.
Mit dem Bewohner wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
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